Organisation: Ergotherapie
Therapieablauf
Einer ergotherapeutischen Therapie geht eine umfassende ergotherapeutische Befundung voraus.
Anschließend werden Therapieziele und der individuelle Therapieplan gemeinsam festgelegt.
Die Auswahl der Therapiemethode wird auf die spezielle Situation und die Bedürfnisse des Kindes abgestimmt und deren Erfolg regelmäßig überprüft.
Für die Dauer der Therapie erhalten Sie nach Maßgabe der freien Termine einen Fixtermin (üblicherweise wöchentlich).
Ärztliche Überweisung
Sie benötigen einen Verordnungsschein des Haus- oder Facharztes (z. B. Kinderarzt) für Ergotherapie.
Diesen müssen Sie vor Therapiebeginn chefärztlich bewilligen lassen, um einen Teil der Therapiekosten refundiert zu bekommen.
Terminvereinbarung
Wir ersuchen um telefonische Terminvereinbarung.
Sollten Sie zum vereinbarten Termin nicht kommen können, so bitten wir um telefonische Absage ( bis 24 Stunden vorher). Wir bitten um Verständnis, dass für nicht abgesagte Termine das Stundenhonorar in Rechnung gestellt wird. Dieses wird von der Krankenkasse nicht refundiert.
Verrechnung
Wir sind Wahltherapeutinnen, das bedeutet das Honorar wird direkt mit uns verrechnet. Den Zahlungsmodus vereinbaren Sie bitte mit Ihrer Therapeutin. Nach der Therapie erhalten Sie von uns eine Honorarnote. Diese reichen Sie gemeinsam mit dem chefärztlich bewilligten Verordnungsschein bei Ihrer Krankenkasse ein.
Je nach Krankenkasse bekommen Sie von der Honorarrechnung einen Großteil refundiert.
Private Zusatzversicherungen übernehmen zum Teil die restlichen Kosten.
Herzlichen Dank!
Mag.ª Doris Schwarzmann
0676/4057725